Preise und Gebühren

Gemäss aktuellem Tarifblatt



 Trink- & Brauchwasserbezug

  • Der Wasserbezug wird jährlich per Ende Jahr über den Hauswasserzähler   ermittelt. (Funkauslesung)
  • Die über den Hauswasserzähler bezogene Wassermenge wird in jedem Fall verrechnet!
  • Erhöhter Wasserbezug durch hausinterne Leitungslecks oder undichte Zapfstellen liegt im Verantwortungsbereich der  jeweiligen Eigentümerschaft und ist nicht abzugsberechtigt.


Verrechnung & Inkasso

  • Wasserzins: Grundgebühr, Wasserbezug und Zählermiete werden mit der jährlichen Gebührenrechnung der Pol. Gemeinde Dallenwil in Rechnung gestellt.
  • ARA-Gebühr: Die Wasserbezugsmenge bildet die Grundlage zur Berechnung des Abwasserverbrauchs.


Gebühren-Abgrenzung bei Handänderungen

  • Die Gebührenrechnung erfolgt in der Regel an die Eigentümerschaft des Verrechnungsjahres. Eine  allfällige Gebühren-Abgrenzung hat bilateral zwischen der jeweiligen Käufer- bzw. Verkäuferschaft zu erfolgen!