Preise und Gebühren
Gemäss aktuellem Tarifblatt
Trink- & Brauchwasserbezug
- Der Wasserbezug wird jährlich per Ende Jahr über den Hauswasserzähler ermittelt. (Funkauslesung)
- Die über den Hauswasserzähler bezogene Wassermenge wird in jedem Fall verrechnet!
- Erhöhter Wasserbezug durch hausinterne Leitungslecks oder undichte Zapfstellen liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Eigentümerschaft und ist nicht abzugsberechtigt.
Verrechnung & Inkasso
- Wasserzins: Grundgebühr, Wasserbezug und Zählermiete werden mit der jährlichen Gebührenrechnung der Pol. Gemeinde Dallenwil in Rechnung gestellt.
- ARA-Gebühr: Die Wasserbezugsmenge bildet die Grundlage zur Berechnung des Abwasserverbrauchs.
Gebühren-Abgrenzung bei Handänderungen
- Die Gebührenrechnung erfolgt in der Regel an die Eigentümerschaft des Verrechnungsjahres. Eine allfällige Gebühren-Abgrenzung hat bilateral zwischen der jeweiligen Käufer- bzw. Verkäuferschaft zu erfolgen!