Hausanschluss-Leitungen

Hausanschluss

  • Die Hausanschluss-Leitung ab der Hauptleitung inkl. deren Abzweiger, Anschlussschieber und Leitung bis zur Hauseinführung sind Eigentum des Besitzers der angeschlossenen Baute oder Anlage. Diese Leitung muss durch den Liegenschaftenbesitzer nach den Vorgaben der Wasserversorgung ausgeführt, unterhalten und finanziert werden.


  • Die Wasserversorgung ist für den Bau aller Wasserleitungen zuständig. 

        Die Erstellung der Hausanschluss-Leitung erfolgt durch einen konsesionierten    
        Sanitär. Die Schnittstelle zur installationsberechtigten Sanitärfirma befindet 
        sich im Hausinnern, unmittelbar nach der Hauseinführung.


Planungsmerkpunkte

  • Festlegung des Hausanschlusses möglichst direkt und strassennah zur Hauptleitung.


  • Das Leitungstrasse der externen Hausanschluss-Leitung muss auf einer Breite von 1.50 m frei von Hindernissen wie Bäume, Bauten, Weiher usw. bleiben und für Notfälle wie Rohrbrüche zugänglich sein.


  • Die Hauszuleitung ist ab Hauptleitung in einem Schutzrohr  zu führen.


  • Standort des Wasserzählers und der Verteilbatterie in einem für den Unterhalt zugänglichen, trockenen und frostsicheren Raum

  • Wasser- & Hausanschluss-Leitungen dürfen nicht zur Erdung verwendet werden. Architekt oder Elektroplaner haben für eine normgerechte Planung zu sorgen.